Neue Funkprüfungen erst ab 2011
Das Bundesverkehrsministerium hat die neuen Fragenkataloge zum SRC, LRC sowie der Zusatzprüfung zum SRC veröffentlicht.
Ab dem 01.01.2011 werden die Funkprüfungen danach abgehalten. Neuerung ist dann das Ankreuzverfahren multiple-choice.
Ob diese Verfahren besser für die Bewerber sind, muss sich dann erweisen. Eine mündliche Prüfung wird es dann im Zweifelsfalle nämlich nicht mehr geben. Durch die lange Zeit der Umsetzung ist es auch nicht sinnvoll auf das multiple choice-Verfahren zu warten. Die aktuellen Verfahren sind erprobt und laufen gut.
Achtung:
Ab dem 01.01.2010 endet die Übergangsregelung. Skipper müssen ein aktuelles Funkzeugnis erworben haben.
Aktuell werden noch die Verfahren zu den neuen Prüfungen erarbeitet:
Wie viel Fragen werden gestellt? In welcher Zeit sind sie zu bearbeiten? Wie viel Prozent müssen richtig sein?
Die praktische Prüfung läuft weiter, wie bekannt. Es werden die aktuellen Funk-Verfahren verwendet. Der Fragenkatalog zum UBI wird noch überarbeitet
Die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS)
für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
Zulassung: ab 15 Jahren
Ablauf der Prüfung
Der Ablauf der Prüfung für das Funkbetriebszeugnis SRC ist wie folgt:
1. Beantwortung eines Fragenkatalog mit 30 Fragen.
2. Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender
Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche
3. Abgabe von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach schriftlicher
Übersetzung eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen phonetischen Alphabets
und der allgemein gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt.
4. Pflichtaufgaben sind die praktische Bedienung und Verkehrsabwicklung an zwei miteinander kommunizierenden
UKW-DSC-Seefunkanlagen in englischer Sprache. Zwei Bewerber werden zugleich geprüft.
5. Sonstige Fertigkeiten, wie Einstellen des Controllers, Editieren des Controllers und Senden eines Routineanrufes
an eine Küstenfunkstelle, Routinefunkverkehr mit einer Seefunk- oder Küstenfunkstelle oder Funkstille gebieten in deutscher Sprache.
Die Beantwortung des Fragebogens soll maximal 60 Minuten, die Übersetzung der Texte max. je 15 Minuten, die
praktische Prüfung max. 20 Minuten betragen.
Gebühren und Nebenkosten
Theorie, Praxis und Funkzeugniserteilung plus Reisekosten (Prüfungsgebühren)
78,-- €
Kursgebühren – Theorie: (plus Lehrmaterial)
180,-- €
Dauer – Theoriekurs:16 Zeitstunden
Termine: siehe Termine
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